Neue Sonder-Kyu-Prüfungsmarke
Für Kyu-Prüfungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Teilnehmer an Arbeitsgemeinschaften in denselben, Angehörige von Bundeswehr, Polizei, BGS und ähnlichen öffentlichen Institutionen sowie Studenten an Hochschulen muss eine Sonder-Kyu-Prüfungsmarke auf die Urkunde geklebt werden.
Besteht jedoch eine Mitgliedschaft in einem Judoverein bzw. ist ein gültiger Judopass vorhanden entfällt diese Regelung.
Somit sind bei Kooperationen mit Schulen Sonder-Kyu-Prüfungsmarken zu verwenden.
Diese kosten bundesweit einheitlich 15,00 Euro und sind über die Geschäftsstellen der Landesverbände zu beziehen.
Die bisherige Prüfungsmarke findet nur bei einer Vereinsmitgliedschaft, d.h. bei vorhandenem Judopass Verwendung.
Diese Kyu-Prüfungsmarke wurde neu gestaltet. Noch vorhandene Marken können aufgebraucht werden.
neue Kyuprüfungsmarken.pdf