Mehrwertsteuerpflicht für Pässe Lt. Beschluss des Finanzamtes Karlsruhe wurden wir rückwirkend mit einer Umsatzsteuerabführung für Pässe belegt.
Dies bedeutet dass ab 2006 der MWSt-Anteil von 7% auf den Passpreis aufgeschlagen wird. Der MWSt Anteil wir in der Rechnung gesondert ausgewiesen.