Regelung Wechsel Kinderpass zum DJB Pass

Nach Erreichung des 8.Kyu mit dem Kinderpass ist dieser durch einen DJB Pass zu ersetzen. Um eine Doppelklebung der Beitragsmarke zu vermeiden wird dies am besten immer zum Jahresanfang durchgeführt.

Dazu wird der Kinderpass (dieser muss vollständig ausgefüllt sein inkl. der Kyu-Prüfungsurkunde mit geklebter Kyu-Prüfungsmarke), ein neuer DJB-Pass mit 
dem ursprünglichen Eintrittsdatum und der neuen Beitragsmarke, auf der ersten Seite beklebt, an die Geschäftsstelle des BJV gesandt.
Hier wird der DJB Pass gestempelt, in die Passdatenbank aufgenommen, der 8.Kyu und der Hinweis zum Kinderpass mit Passnummer eingetragen. Beide Pässe gehen an den Verein zurück.

Hinweis: es gibt keine Ermäßigung beim DJB Pass


Sonderregelung Wettkampfteilnahme mit Kinderpass

Mit der Hinzunahme des dritten Jahrganges bei der u10 kann es dazu führen dass der jüngste Jahrgang im ersten Jahr noch einen Kinderpass hat.
Um eine Doppelklebung der Beitragsmarke zu vermeiden ist die Teilnahme an Veranstaltungen in dem Jahr der Erreichung des 8.Kyu auch mit dem Kinderpass gestattet. Zum Jahresende muss dann der DJB Pass ausgestellt werden.



Kozept der unter 7 Jährigen

Beim DJB wurde durch die Arbeitgruppe mit Ralf Pöhler (Leitung), Wolfgang Dax-Romswinkel, Wolfgang Ehnes, Andreas Kleegräfe, Ralf Lippmann, Nicole Saam und Henning Schäfer ein Gesamtkonzept für die unter 7 jährigen erarbeitet. Begleitet wird dies durch einen Kinderpass der die kleinen Zwischenstufen in Form eines Stickers im Kinderpass dokumentiert. Meilensteine werden zusätzlich durch einen Aufnäher dargestellt. Endziel dieses Konzeptes ist der 8.Kyu ohne Prüfung.
Für das gesamte Konzept gibt es ein Begleitbuch mit 160 Seiten, welches auf einfache verständliche Art mit hervorragender grafischer Unterstützung dem Trainer die notwendige Hilfestellung gibt.

Der Erwerb des Passes und des Begleithandbuches erfolgt über die Geschäftsstelle.