An Hochschulen und bei der Polizei kann die Prüfung bis zum 1. Kyu abgelegt werden. Bei allgemeinbildenden Schulen kann die Prüfung bis zum 5. Kyu ohne Ver-einsmitgliedschaft erfolgen. Alle weiteren Prüfungen sind nur innerhalb einer Vereinsmitgliedschaft möglich. In ländlichen Gebieten, in denen kein Judoverein ansässig ist, kann auf Antrag beim BJV eine Ausnahmeregelung erhalten werden, die weitere Prüfungen bis zum 1. Kyu ohne Vereinsmitgliedschaft ermöglicht. In diesem Fall müssen 2 Kyu-Prüfungsmarken auf die Verbands-Kyu-Urkunden geklebt und durch Stempel entwertet werden.