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Datum: 23.01.2010
   
zeitliche Sonderregelung national
   
bis zum 31.03.2010 gilt in Bezug auf das Verbot des Fassens unterhalb des Gürtels, dass ein Verstoß in den Altersklassen U 17, U 20 und Männer/Frauen beim 1. Mal mit Shido und beim 2. Mal mit Hansoku-make geahndet wird